Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für PsychotherapeutInnen (GOP). Die GOP regelt die Vergütung für alle im Therapieprozess anfallenden Tätigkeiten. Das Honorar für die Sprechstunde beläuft sich auf 134,06 € (GOP-Ziffer 812a, 50 Minuten), die Kosten für eine Therapiesitzung belaufen sich auf 167,58 € (GOP-Ziffern 812a und 801a, 50 Minuten). Gegebenenfalls können weitere Kosten für Berichte oder Testverfahren entstehen.

 

Grundsätzlich übernehmen private Krankenkassen und ggf. die Beihilfestellen die Therapiekosten. In Ihrem Versicherungsvertrag und der Beihilfeordnung ist geregelt, ob und in welchem Umfang psychotherapeutische Leistungen erstattet werden. Erkundigen Sie sich am besten direkt bei Ihrem Sachbearbeiter über die Kostenerstattung.